AGB (ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN)

1. Gegenstand des Vertrages

(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der WENDELBURG GmbH, nachfolgend „Agentur“ genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend „Kunde“ genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.

(2) Die Agentur erbringt Full-Service Dienstleistungen aus den Bereichen Marketing und Werbung für Digital und Print. Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus den jeweiligen Aufträgen, Angeboten, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und etwaigen Leistungsbeschreibungen der Agentur.

2. Vertragsbestandteile und Änderung des Vertrags

(1) Grundlage für die Agenturarbeit und Vertragsbestandteil ist neben den Angeboten die Mail-Korrespondenz zwischen der Agentur und dem Kunden sowie das Briefing des Kunden. Diese Dokumente sind Vertragsbestandteil, wenn der Kunde ihnen nicht vor Leistungsbeginn widerspricht. Die Beauftragung des Kunden erfolgt in der Regel per Mail, kann aber auch telefonisch erfolgen und gilt dann als Vertrag.

(2) Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

(3) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

3. Vergütung

(1) Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.

(2) Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

4. Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde wird der Agentur im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle für die Durchführung des Projekts benötigten Markt-, Produktions- und Verkaufszahlen und sonstige wesentliche Daten und Informationen zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.

(2) Der Kunde wird im Zusammenhang mit diesem Projekt Auftragsvergaben an andere Dienstleister nur im Einvernehmen mit der Agentur erteilen.

5. Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer und im Umfang des Vertrages die Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten, soweit die Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen (besonders für Bild-/Fotorechte) möglich ist, in der Regel für die Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, es sei denn es ist im Rahmen der Beauftragung ein anderes Einsatzgebiet genauer bezeichnet.

(2) Die Agentur erbringt eine über die rein technische Arbeit hinausgehende geistig-kreative Gesamtleistung. Wenn der Kunde Agenturarbeiten außerhalb des Vertragsumfanges nutzt, wie:

  • Außerhalb des im Vertrag genannten Gebietes (räumliche Ausdehnung) und/ oder
  • in abgeänderter, erweiterter oder umgestellter Form (inhaltliche Ausdehnung) und/ oder
  • durch Einsatz in anderen Werbeträgern,

kann die Agentur hierfür ein angemessenes marktübliches Honorar verlangen.

(2) Bei der Verwendung durch die Agentur von Stockfotos, z.B. von Shutterstock, gelten die jeweils derzeit aktuellen Nutzungsbedingungen der Bildagentur.

6. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten

(1) Alle Arbeitsunterlagen, elektronischen Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der Agentur angefertigt werden, verbleiben bei der Agentur. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Die Agentur schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.

7. Gewährleistung und Haftung der Agentur

(1) Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durchgeführten Projektmaßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Werbemaßnahmen gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts, des Datenschutzrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Jedoch ist die Agentur verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei der Vorbereitung bekannt werden. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, unabhängig davon, ob die Agentur dem Kunden ihre Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Werbemaßnahmen mitgeteilt hat.

(2) Erachtet die Agentur für die durchzuführenden Maßnahmen eine rechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten.

(3) In keinem Fall haftet die Agentur bei Verstoß gegen das Datenschutzgesetzt oder wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, etc.

(4) Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.

(5) Der Höhe nach ist die Haftung der Agentur beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren, es sei denn, die Agentur haftet wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter.

8. Leistungen Dritter

(1) Die Agentur haftet nicht für die Leistung der hinzugezogenen Dienstleister wie Druckereien, Versanddienstleister, Hersteller von Werbemitteln etc. Bei Hinzunahme eines weiteren Dienstleisters gelten die ABG des Dienstleisters.

(2) Bei Nichterfüllung der Vertragsbedingungen durch einen weiteren Dienstleister, müssen eventuelle Ansprüche des Kunden an den jeweiligen Dienstleister gerichtet werden.

9. Geheimhaltung und Datenschutz

(1) Die Agentur verpflichtet sich, alle Kenntnisse, die sie aufgrund dieses Auftrags erhält, insbesondere über Produkte, Pläne, Marktdaten, Herstellermethoden, Unterlagen und dergleichen, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

(2) Der Kunde ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages und im Rahmen dieses Vertrages erstellte Leistungen von der Agentur elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Beide Vertragsseiten verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherten oder sonstigen Daten an Dritte weiterzuleiten.

10. Verantwortung für Datenschutzkonformität bei Erstellung von Webseiten

(1) Laut Art. 4.7 i.V.m. Art. 25 DSGVO ist der Kunde als Webseitenbetreiber für die Webseite und seine Datenschutzkonformität verantwortlich (auch wenn sie von einer Agentur erstellt wurde), sofern nicht anders vertraglich vereinbart.

(2) Die Agentur verpflichtet sich lediglich dazu, eine funktionale und zweckgerichtete Webseite nach dem jeweils aktuellen „Stand der Technik“ gemäß Art. 25, 32 DSGVO i.V.m. ErwG 78 zu liefern.

(3) Der Abschluss eines Website-Wartungsvertrags zwischen Kunde und Agentur bezieht sich ausschließlich auf die technische Wartung der Website, d.h. vom Provider geforderten Updates und Sicherheitsmaßnahmen, um die Seite technisch möglichst sicher zu halten. Ein Wartungsvertrag umfasst keine Gewährleistung seitens der Agentur über die Datenschutzsicherheit gemäß DSGVO.

(5) Die Agentur verpflichtet sich bei der Erstellung der Website den Kunden auf datenschutz-bedenkliche Maßnahmen / Werbemaßnahmen / Tools / Plugins etc. aufmerksam zu machen.

11. Konventionalstrafe

Verstößt der Kunde gegen eine Bestimmung des abgeschlossenen Vertrages, hat er der Agentur eine Konventionalstrafe in Höhe der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche wird damit nicht ausgeschlossen.

12. Streitigkeiten

(1) Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen.

(2) Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt, um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden von Kunden und Agentur geteilt.

13. Schlussbestimmungen

(1) Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

(2) Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.